Allgemeine Geschäftsbedingungen
r Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und A-M-FOTO gelten ausschließlich die nachfolgenden beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen vom Kunden erkennt A-M-FOTO nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von A-M-FOTO hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, Grafiken, etc.)

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist

A-M-FOTO
Vertreten durch Alessandro Marcigliano
Röschweg 26/1
71686 Remseck
Telefon: +49 176 63 4040 27
Email: hello@a-m-foto.de
Web: www.a-m-foto.de

2. Vertragsschluss

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für A-M-FOTO bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von A-M-FOTO durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber A-M-FOTO ohne vorhergehendes Angebot von A-M-FOTO stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von A-M-FOTO akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Preise & Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine Reservierungsgebühr von 300,- EUR (außer im Vertrag anders geregelt) berechnet. A-M-FOTO bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese Gebühr innerhalb von 10 Tagen per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von A-M-FOTO und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von A-M-FOTO initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von A-M-FOTO erfolgen jeweils von Remseck am Neckar. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, ist die Anfahrt im Preis mit inbegriffen. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach der ersten Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 5 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. A-M-FOTO behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet (150,- EUR/h), insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann A-M-FOTO eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann A-M-FOTO auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von A-M-FOTO vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so muss die vereinbarte Vergütung als Ausfallhonorar in folgenden Staffeln an die Fotografin ausgezahlt werden

1) Bis zu 6 Monaten vorher – kostenfreies Storno möglich
2) Bis 4 Monate vor dem Termin – 40 %
3) Bis 2 Monate vor dem Termin – 60 %
4) Bis 1 Monat vor dem Termin – 80 %
5) Unter 1 Monat vor dem Termin – 100 %

Anzahlungen sowie die Reservierungsgebühr werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialen und sonstige Waren (Fotobuch etc.) Eigentum von A-M-FOTO.

5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von A-M-FOTO ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen eine gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind ggf. gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. A-M-FOTO ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ist A-M-FOTO oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
A-M-FOTO wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
A-M-FOTO verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei A-M-FOTO. Es erfolgt keine Herausgabe an den Auftraggeber. (Urhebernachweis)

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an A-M-FOTO übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.

6. Gewährleistung/Haftung

Gegen A-M-FOTO gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens A-M-FOTO verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von A-M-FOTO) A-M-FOTO zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheint, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von A-M-FOTO kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden gewünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnungen seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

A-M-FOTO haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet A-M-FOTO keinen Ersatz.
A-M-FOTO ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. A-M-FOTO ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. A-M-FOTO haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

A-M-FOTO haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt A-M-FOTO keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt und ist in dem Fall auch für die Kosten verantwortlich. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann A-M-FOTO hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an A-M-FOTO zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
Diese lautet:

A-M-FOTO
Alessandro Marcigliano
Röschweg 26/1
71686 Remseck

A-M-FOTO wird, soweit möglich, für gelieferte Ware in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei A-M-FOTO geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsmäßig und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch A-M-FOTO beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von A-M-FOTO bestätigt worden sind. A-M-FOTO haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei A-M-FOTO. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei A-M-FOTO.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch A-M-FOTO an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Dateien ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von A-M-FOTO zu machen.
(Instagram: @a_m_foto.de, sonst: A-M-FOTO)

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an A-M-FOTO über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von A-M-FOTO bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch A-M-FOTO.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
A-M-FOTO darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für A-M-FOTO die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts von 10 % der Vertragssumme ebenfalls.

8. Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an A-M-FOTO bekanntgegeben werden, ist A-M-FOTO berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens A-M-FOTO zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

A-M-FOTO verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Ferner werden Gäste im Vorfeld von dem Brautpaar über die Anwesenheit eines Fotografen informiert. Personen die nicht fotografiert werden möchten und somit keine Speicherung von personenbezogenen Daten wünschen, müssen dies am Auftragstag ausdrücklich an A-M-FOTO kommunizieren. Andernfalls wird unter Stillschweigen von einer Einverständniserklärung gegenüber A-M-FOTO ausgegangen.

9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder –ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Remseck am Neckar. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Remseck am Neckar.